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Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur

Sophienblatt 88-90 in 24114 Kiel
Mo - Do:
07:00 - 16:30
Fr:
07:00 - 13:00

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Beratender Ingenieur in Kaltenkirchen

in Kaltenkirchen

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Gebäude­einmessung Informationen zu den Gebühren

Die Gebäudeeinmessung unterliegt den Pflichten für die Gebäudeeinmessung, die wir Ihnen hier in den Grundzügen zusammengestellt haben. Sie haben ein neues Eigenheim gebaut oder auf Ihrem Firmengrundstück eine neue Lagerhalle errichtet? Dann beauftragen Sie den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der anfallenden Gebäudeeinmessung. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) sind wir befugt, diese Vermessung für Sie zu vollziehen.

Sie haben vorerst Fragen zu den Bedingungen einer Gebäudeeinmessung, die der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur für Sie durchführt? Ihre Aufträge und Anfragen sind bei uns jederzeit willkommen.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur halt als Einzugsgebiet Schleswig-Holstein. Fragen Sie einfach während unserer Bürozeiten bei uns an, ob wir Ihren Auftrag übernehmen können.

Gebührenbeispiel für eine Gebäudeeinmessung:

  • Der Gebäudewert beträgt 350.000, - Euro.
  • Grenzpunkte werden nicht hergestellt.
  • Die Vermessung muss nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO, VergVO-ÖbVI) vom 5. Oktober 2022 abgerechnet werden.

Unsere Dienstleistungen für Sie sind wortwörtlich exklusiv für Sie angefertigte Maßarbeit.

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